Fragen & Antworten
Miete und Kaution
Am bequemsten zahlen Sie die Miete per Lastschriftverfahren. Die Miete wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Immer zur gleichen Zeit, damit Sie fest damit rechnen können. Grundlage hierfür ist das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat. Damit erteilen Sie uns als Vermieter die schriftliche Erlaubnis, von Ihrem Konto die monatliche Miete abzubuchen. Nutzen Sie hierfür unsere Kontaktmöglichkeiten.
Folgende Informationen brauchen wir von Ihnen:
– Den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers
– Ihre Mieternummer
– IBAN und BIC (Angaben, die Sie von Ihrer Hausbank erhalten)
– Unterschrift, Ort und Unterschriftsdatum
Bitte beachten Sie, dass für jeden Mietvertrag ein separates SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden muss. Haben Sie beispielsweise zusätzlich zu Ihrer Wohnung einen Stellplatz angemietet, benötigen wir hierfür ein separates Lastschriftmandat.
Auf der Mietbescheinigung werden unter anderem die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete vermerkt. Sie können diese gern per E-Mail an verwaltung@hv-philipp.de anfordern.
Hausordnung
Betriebs- und Heizkosten
Die Antwort findet sich in der Betriebskostenverordnung: „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ (§ 1 BetrKV). Dazu zählen zum Beispiel Kosten für die Müllabfuhr, Wasserversorgung und Hausreinigung, nicht aber Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
In der Regel werden Betriebskosten monatlich im Voraus gezahlt. Einmal im Jahr werden die gesamten angefallenen Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter gemäß der vereinbarten Verteilerschlüssel umgelegt. Das heißt, Ihre geleisteten Zahlungen werden anteilig mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Das Ergebnis: Sie müssen Betriebskosten nachzahlen oder erhalten für die vergangene Abrechnungsperiode eine Gutschrift.
In der Nebenkostenabrechnung, die Ihnen vorliegt, wird ein bereits vergangener Zeitraum dargestellt. Das Guthaben ist entstanden, da Sie im vergangenen Jahr weniger betriebskostenrelevante Ressourcen (z. B. Strom, Wasser) verbraucht haben, als von uns zu Beginn kalkuliert wurde.
Damit keine große Kluft zwischen Vorschüssen und tatsächlichen Kosten entsteht, passen wir bei Bedarf die Betriebskostenvorauszahlungen an. Das kann zur Folge haben, dass Sie weniger zahlen oder auch mal etwas mehr. Eine Erhöhung kann erforderlich werden, wenn uns bekannt ist, dass sich Kostenerhöhungen ergeben werden oder neue Betriebskostenarten umgelegt werden.
Die Erhöhung wird vorgenommen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Wir versuchen stets, nach bestem Wissen, die zukünftigen Kosten und somit realistische Vorauszahlungen zu kalkulieren.
Genehmigungen
Kündigung
Sonstiges
Das Geheimnis des richtigen Lüftens liegt darin, ein paar Mal am Tag alle Fenster weit zu öffnen und richtig Durchzug zu erzeugen. Zehn Minuten reichen in der Regel aus, um die Raumluft auszutauschen. Auf diese Weise wird die Luftfeuchte im Raum auf einem vernünftigen Niveau gehalten und Sie profitieren von einem gesunden Raumklima.
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© 2022 Hausverwaltung Philipp | Made by MyMedia.Berlin
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